Post by Ralf DöblitzWas sich aus den Umständen ergibt, kannst du nicht beurteilen.
Doch, das kann ich beurteilen. Eine Verteilung über Filesharingtools ergibt
sich *nicht* aus den Umständen. Aus den Umständen ergibt sich die
Verbreitung über Newsserver.
Post by Ralf DöblitzPost by Roman RacineAngesichts der Tatsache, dass ich ihm erst vor einigen Tagen
mitgeteilt habe, dass ich der Veroeffentlichung meiner Postings auf
seinem Webserver ausdruecklich widerspreche, ist der neue Versuch,
unter anderem auch eines meiner Postings zu verbreiten nichts anderes
als ein Umgehungsversuch.
Da hats du eh verloren. Dein Recht, die Verbreitung zu kontrollieren,
hast du mit der Erstveröffentlichung bereits erschöpft.
Die Bearbeitung von Personendaten kann man untersagen. Johann Burkard weiss,
dass ich ihn dazu aufgefordert habe, das Vollzitat eines meiner Postings
von seiner Webseite zu entfernen (die ich im übrigen für sehr fragwürdig
halte, das tut hier aber nichts zur Sache). Da Johann es für nötig befunden
hat, meine Aufforderung auszugsweise auf einer Mailingliste zu posten, gibt
es dafür jede Menge Zeugen.
Wenn deine Rechtsauffassung vom Urheberrecht zutreffend wäre, so wäre es
zulässig, beliebige Inhalte von Webseiten über Filesharingtools
weiterzuverbreiten (oder z.B. die Inhalte von Online-Zeitungen zu
übernehmen). Das trifft offensichtlich nicht zu, es dürfte im Gegenteil
sogar illegal sein, Inhalte, an denen man kein Urheberrecht hat über
Edonkey zum Download anzubieten. Der Erschöpfungsgrundsatz betrifft
übrigens vom Urheber in Umlauf gesetzte Werkexemplare, nicht Werke selbst.
Post by Ralf Döblitz*Usenetartikel* von jedermann jederzeit weitergegeben wird. Man muß nur
die korrekte Form wahren (d.h. inhaltlich am Artikel nichts verändern),
dann ist das vollkommen in Ordnung udn entspricht der Intention, von der
weltweite Verbreitung.
Dann bist du zufälligerweise auch der Ansicht, dass es in Ordnung ist,
verbale Entgleisungen missliebiger User deren Arbeitgeber brühwarm
aufzutischen? Im Gegensatz zur Verbreitung via Filesharing-Tool, die ja
öffentlich ist, ist die Weiterleitung an den Arbeitgeber nicht öffentlich.
Die Intention, von der du bei der Einspeisung eines Artikels ins Usenet
ausgehen kannst, ist die Verbreitung auf öffentlichen Newsservern, jedoch
nicht die Verbreitung über Filesharingtools. Hätte ich meinen Text über ein
Filesharingtool verbreiten wollen, so hätte ich ihn selbständig bei Edonkey
einspeisen können.
Ach ja, Johann hat ja in
<4281eb89$0$7531$***@newsread2.arcor-online.net> angedeutet, ich hätte
seine ed2k-Links nicht sorgfältig geprüft. Nun denn, ich gebe hiermit ein
File an, welches exakt die MD4-Prüfsumme hat, die dem im in
<42791746$0$7517$***@newsread2.arcor-online.net> angegebenen ed2k-Link
entspricht, nämlich 83f18c470dc1ab23c1a8d29b42f7d1b6:
https://sophistiziert.dyndns.tv/posting.txt
Damit ist genügend nachgewiesen, dass Johann tatsächlich mindestens ein
Posting via Edonkey zum Download anbietet, entgegen seinen Behauptungen in
<4281eb89$0$7531$***@newsread2.arcor-online.net>. Soviel also dazu.
Zusammenfassend bin ich immer noch der Ansicht, dass Johann auf seiner
Webseite und im Edonkey-Netzwerk gefälligst eigene Inhalte anbieten soll.
Gruss
Roman
--
IRC Freenode, Channel: #usenet-friends
http://freenode.net/irc_servers.shtml