Rolf-Stephan Krieger
2006-01-20 10:20:05 UTC
Hallo zusammen,
sollte ich hier falsch sein, dann bitte Nennung einer "passenden" NG. Danke.
Da es dringend ist, hab ich es in
de.admin.net-abuse.misc und de.admin.net-abuse.news reingesetzt.
Ich bin tätig für die vor knapp einem Jahr neu gegründete Partei (Die mit
dem W...). Nun hat sich ein ganz Schlauer sofort alle Domains mit diesem
Namen, auch in Verbindung mit anderen Schlüsselworten, wie Bundesländern o.
ä. kassiert und will diese verkaufen.
Ich denke jedoch, dass hier das folgende gilt:
Kollision mit Titeln von Büchern, Zeitschriften, Filmen usw. (sog.
Werktitel):[/b]
Wenn die Titel dieser Werke einen hohen Bekanntheitsgrad haben und so eine
Verwechselungsgefahr gegeben ist, ist die Registrierung einer Domain auf
diese Titel durch einen "Unberechtigten" unzulässig (vgl. LG Hamburg, Urteil
vom 25.03.1998, Az. 315 O 792/97, CR 1999, 47-49 zu "eltern.de"; OLG
München, Urteil vom 02.04.1998, Az. 6 U 4798/97, NJW-RR 1998, 984-986 zu
"freundin.de").
Q
http://www.theis-heukrodt-bauer.de/Fachgebiete/Onlinerecht_Urheberrecht_Domai/Urteile_Onlinerecht/urteil.php?fachgebiet=Onlinerecht&urteil=82
Dies habe ich der Firma geschrieben und auch per Mail zugesandt.
Es handelt sich hier um eine Firma (mit 3 kurzen Silben) in Königstein (ist
diese vielleicht schon bekannt dafür), wobei diese Firma nirgends zu finden
ist und auch die unter DENIC angegebenen Telefon und Faxnummern nicht
existieren.
Wie sollte ich da weiter vorgehen, um den Namen, der uns ja zusteht (ich
denke da auch an shell.de) zu bekommen (KK-Antrag)? Was gibt es noch
(juristisch) zu beachten.
Danke schon jetzt.
Stephan
sollte ich hier falsch sein, dann bitte Nennung einer "passenden" NG. Danke.
Da es dringend ist, hab ich es in
de.admin.net-abuse.misc und de.admin.net-abuse.news reingesetzt.
Ich bin tätig für die vor knapp einem Jahr neu gegründete Partei (Die mit
dem W...). Nun hat sich ein ganz Schlauer sofort alle Domains mit diesem
Namen, auch in Verbindung mit anderen Schlüsselworten, wie Bundesländern o.
ä. kassiert und will diese verkaufen.
Ich denke jedoch, dass hier das folgende gilt:
Kollision mit Titeln von Büchern, Zeitschriften, Filmen usw. (sog.
Werktitel):[/b]
Wenn die Titel dieser Werke einen hohen Bekanntheitsgrad haben und so eine
Verwechselungsgefahr gegeben ist, ist die Registrierung einer Domain auf
diese Titel durch einen "Unberechtigten" unzulässig (vgl. LG Hamburg, Urteil
vom 25.03.1998, Az. 315 O 792/97, CR 1999, 47-49 zu "eltern.de"; OLG
München, Urteil vom 02.04.1998, Az. 6 U 4798/97, NJW-RR 1998, 984-986 zu
"freundin.de").
Q
http://www.theis-heukrodt-bauer.de/Fachgebiete/Onlinerecht_Urheberrecht_Domai/Urteile_Onlinerecht/urteil.php?fachgebiet=Onlinerecht&urteil=82
Dies habe ich der Firma geschrieben und auch per Mail zugesandt.
Es handelt sich hier um eine Firma (mit 3 kurzen Silben) in Königstein (ist
diese vielleicht schon bekannt dafür), wobei diese Firma nirgends zu finden
ist und auch die unter DENIC angegebenen Telefon und Faxnummern nicht
existieren.
Wie sollte ich da weiter vorgehen, um den Namen, der uns ja zusteht (ich
denke da auch an shell.de) zu bekommen (KK-Antrag)? Was gibt es noch
(juristisch) zu beachten.
Danke schon jetzt.
Stephan
--
IN-REALITY
http://www.stephankrieger.de/board/
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